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Datum
12.01.2023

Was tun, wenn der Energieversorger kündigt?

Zahlreiche Verbraucher in Deutschland haben in den vergangenen Wochen plötzlich und ohne Vorwarnung die Kündigung ihres Energieversorgers erhalten. Wurde auch Ihnen Ihr Strom- oder Gasvertrag vor Ende der Laufzeit gekündigt? Dann sollten Sie umgehend Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und sich zügig einen neuen Anbieter suchen.

Was tun, wenn der Energieversorger kündigt?
(GettyImages/fizkes)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Beschaffungskosten für Strom und Gas sowie Firmeninsolvenzen führten in den letzten Wochen zu Vertragskündigungen seitens Energieversorgern.
  • Betroffene erhalten zwar für maximal drei Monate eine Ersatzversorgung der Grundversorger, deren Tarife sind aber meist deutlich teurer.
  • Verbraucher sollten ihre Schadensersatzansprüche prüfen, sich an die kostenfreie Schlichtungsstelle Energie wenden und sich umgehend einen neuen Anbieter suchen.
  • Bei der Wahl eines neuen Energieversorgers ist ein Blick in die Kundenbewertungen ratsam.

Plötzliche Kündigung des Strom- oder Gasanbieters: Das sind die Gründe

Deutschlandweit stehen tausende Verbraucher plötzlich ohne Strom- oder Gasvertrag da, weil etliche Anbieter die Energieversorgung nach eigenen Angaben nicht mehr fortsetzen können. Die entsprechenden Unternehmen begründen die außerordentliche Kündigung mit den noch nie da gewesenen Preisexplosionen an den Energiehandelsplätzen innerhalb Europas. Einige Anbieter mussten zudem bereits Insolvenz anmelden.

Verbraucherschützer sind sich einig: Trotz steigender Beschaffungskosten tragen die Energieversorger eine Mitschuld. Die niedrigen Strom- und Gaspreise, die während der Hochphase der Corona-Pandemie auf den Rohstoffmärkten herrschten, haben nicht alle Anbieter genutzt, um große Rationen einzukaufen. Jetzt sind die Preise deutlich höher und die Energieversorger können diese Preissteigerungen nicht immer an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

Sollten Sie von einer plötzlichen Kündigung durch Ihren Anbieter betroffen sein, stehen Sie nicht von heute auf morgen ohne Strom oder Gas da. Sie fallen zunächst in die sogenannte Ersatzversorgung der Grundversorger. Allerdings läuft diese nur übergangsweise für maximal drei Monate und das meist zu deutlich höheren Tarifen, als Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter gezahlt haben.

Vertrag gekündigt: Was können Betroffene tun?

Eine außerordentliche Kündigung ist laut Verbraucherzentrale unrechtmäßig. Diese gilt nur, wenn Sie beispielsweise Ihre Rechnungen nicht bezahlen – nicht aber aufgrund steigender Beschaffungspreise für Strom und Gas. Dennoch sollten Betroffene bei einer plötzlichen Vertragskündigung durch ihren Energieversorger umgehend verschiedene Maßnahmen ergreifen, damit sie am Ende nicht draufzahlen.

Dabei stehen Verbraucher vor mehreren Herausforderungen. So können sich betroffene Kundinnen und Kunden nicht immer darauf verlassen, ihre bereits geleisteten Vorauszahlungen zurückzuerhalten. Zudem gestaltet sich die Suche nach einem neuen Energieversorger derzeit oftmals schwierig.

Zuerst sollten Sie Ihren aktuellen Zählerstand von Strom und Gas notieren und bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen einstellen. Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf Schadensersatz und machen Sie diesen bei Ihrem bisherigen Anbieter geltend. Musterformulare dafür finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Überprüfen Sie unbedingt die Tarife des Ersatzversorgers, um hohe Rechnungen zu vermeiden. Viele Versorger haben im Zuge der Preissteigerungen auf dem Beschaffungsmarkt auch ihre Preise für Endverbraucher stark angehoben – in diesem Fall sollten Sie sich zügig nach einem neuen Anbieter mit günstigeren Tarifen umsehen. Die fristlose Kündigung beim Ersatzversorger ist laut Grundversorgungsverordnung für Strom und Gas möglich.

Zusätzliche Hilfe und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale und der Schlichtungsstelle Energie – letztere ist für Verbraucher kostenlos. Sie können diese Anlaufstellen etwa kontaktieren, wenn Ihr bisheriger Energieversorger nicht auf Ihre Schadensersatzforderung reagiert. Aber auch, wenn Sie Schwierigkeiten beim Wechsel Ihres Anbieters haben, oder nicht wissen, wie Sie die gestiegenen Energiepreise begleichen sollen, erhalten Sie hier Hilfe.

Was sollten Sie bei der Suche nach einem neuen Energieversorger beachten?

Die Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter ist aktuell gar nicht so einfach. Einerseits ist es derzeit schwierig, einen günstigen Tarif zu finden. Andererseits nehmen viele Anbieter zudem keine neuen Kundinnen und Kunden mehr an. Es empfiehlt sich daher, Vergleichsportale im Internet zu nutzen. Dort können Sie Anbieter, Leistungen und Preise vergleichen und auch Energieversorger aus anderen Regionen mit einbeziehen.

Bedenken Sie jedoch, dass die Portale oftmals nicht alle Anbieter auflisten und der günstigste Preis zudem nicht zwangsläufig das beste Angebot sein muss. Bevor Sie sich für einen Energieversorger entscheiden, sollten Sie sich die Bewertungen anderer Kundinnen und Kunden durchlesen. Gerade die Erfahrungen anderer Verbraucher sind ein guter Hinweis darauf, ob ein Unternehmen seriös und verlässlich ist.

Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst um den Wechsel zu kümmern, dem empfehlen wir unseren Partner Wechselpilot - von der Stiftung Warentest bewertet als sehr empfehlenswert. Wechselpilot sorgt dafür, dass Sie immer den optimalen Tarif haben und Ihre Strom- und Gaskosten dauerhaft reduzieren.

Fazit: Bei Kündigung vom Energieversorger richtig handeln

Die gestiegenen Strom- und Gaspreise führen nicht nur zu hohen Energierechnungen – einige Haushalte haben im Zuge dessen sogar die Kündigung von ihrem Energieversorger erhalten. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie ohne Vorwarnung und vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Dank Ersatzversorgung stehen Sie erst einmal nicht ohne Strom oder Gas da. Anschließend unterstützen Sie Ansprechpartner wie die Schlichtungsstelle Energie oder zum Beispiel unser Partner Wechselpilot bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter.

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