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Datum
27.10.2023

Das neue Heizungsgesetz 2024

Eigentümer in Deutschland müssen sich ab dem 1. Januar 2024 mehr mit dem Thema klimaneutrales Heizen auseinandersetzen. Mit dem Beschluss des Bundestages zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, treten neue Regelungen für den Einbau und die Nutzung von Heizungen in Kraft. Umfangreiche Förderungen für den Einsatz neuer Technologien und erneuerbarer Energien stehen im Vordergrund des neuen Beschlusses. Alles Wissenswerte zum neuen Heizungsgesetz für 2024 ist nachfolgend zusammengefasst.

Heizungsgesetz
(GettyImages/fhm)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat ein neues Heizungsgesetz für 2024 beschlossen – ab Januar müssen sich Eigentümer in Deutschland auf verschiedene Änderungen einstellen.
  • Ziel der neuen Regelungen ist der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizen durch den Einsatz neuer Technologien und erneuerbarer Energien.
  • Wärmepumpe, Hybridheizung und Solarthermie oder auch Biomasseheizung, Gasheizungen mit Flüssiggas stehen im Fokus des neuen Gesetzes.
  • Für den Umstieg auf erneuerbare Energien gelten teilweise längere Übergangsfristen, zudem sind umfangreiche Förderungen für Eigentümer geplant.

Was ist das Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt unter der Bezeichnung Heizungsgesetz, regelt die Nutzung von Heizsystemen in Immobilien in Deutschland. Der Beschluss der Bundesregierung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und ebnet den Weg für mehr energieeffizientes und mehr nachhaltiges Heizen in Deutschland. Ziel des neuen Gesetzes ist es, bis 2024 klimaneutral zu sein. Für Eigentümer bedeutet das ein Umstieg auf erneuerbare Energien. Teilweise gelten jedoch längere Übergangsfristen, zudem sind umfangreiche Förderungen geplant.

Welche Beschlüsse gelten ab 2024 laut Heizungsgesetz?

Eigentümer von Neubauten in Neubaugebieten dürfen ab dem kommenden Jahr nur noch Heizungen installieren, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Längere Übergangsfristen für Neubauten und Gebäude in Baulücken sind angedacht.

Die Beschlüsse im Heizungsgesetz zusammengefasst:

Wärmeplanung in den Kommunen

Eine kommunale Wärmeplanung soll Eigentümer über die verschiedenen Heiztechnologien, die zur Auswahl stehen, informieren. Bis spätestens Mitte 2028 haben die Kommunen Zeit, eine Wärmeplanung festzulegen, für Großstädte endet die Frist bereits Mitte 2026. Ein Gesetz zur Wärmeplanung sowie einheitliche Richtlinien in den Bundesländern sollen die Umstellung unterstützen.

Übergangslösungen bei defekten Heizungen

Außerdem regelt das Gebäudeenergiegesetz, dass bestehende Heizsysteme in Gebäuden weiterhin genutzt und defekte Öl- oder Gasheizungen repariert werden können. Für Heizungen, die sich nicht mehr reparieren lassen, gelten Übergangslösungen und längere Übergangsfristen. Eine Befreiung von der Pflicht zum klimaneutralen Heizen für Härtefällen ist unter bestimmten Umständen möglich.

Heizungsmodernisierung in Mietobjekten

Für Mieter ist ein Schutz vor Mietsteigerungen aufgrund eines Heizungsaustausches in Mietwohnungen und Miethäusern geplant. Zwar können Vermieter bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten auf den Mietpreis umlegen, maximal 50 Cent pro Monat und Quadratmeter, dafür muss die Summe von einer staatlichen Förderung abgezogen werden.

Umfangreiche Förderungen für erneuerbare Energien

Eigentümer, die heute oder in Zukunft auf erneuerbare Energien umsteigen, sollen staatlich gefördert werden. Voraussetzung für die Förderungen zum Heizungsaustausch: Die Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren.

Verschiedene technische Optionen stehen zur Auswahl, wie unter anderem:

  • Wärmenetzanschluss
  • elektrische Wärmepumpe
  • Hybridheizung
  • Solarthermie-Heizsysteme
  • Stromdirektheizung
  • im Einzelfall: auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung (H2-Ready-Gasheizung)

Für bestehende Gebäude stehen zusätzliche Optionen zur Auswahl, wie etwa:

  • Biomasseheizung
  • Gasheizungen, basierend auf mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie (z. B. biogenes Flüssiggas, Wasserstoff oder Biomethan)

Gut zu wissen: Neben der Grundförderung für alle Eigentümer sind Fördermittel für sozial schwächere Haushalte und Eigentümer, die einen schnellen Heizungsaustausch planen, vorgesehen. Die Höhe der Fördermittel soll sich auf maximal 70 Prozent der Anschaffungskosten belaufen. Eine Abstimmung der neuen Förderrichtlinien steht noch aus.

Welche Heizung ist die effizienteste?

Für viele Eigentümer ist der Umstieg auf erneuerbare Energie eine Herausforderung. Die Auswahl der richtigen Heizung für die jeweilige Immobilie soll daher von qualifizierten Energieberatern begleitet werden.

Mit einer Förderung der Energieberatung für Wohngebäude übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Dürfen Eigentümer ab 2024 keine Öl- und Gasheizungen in Gebäuden einbauen?

Der Einbau von Öl- und Gasheizungen in Gebäuden ist ab dem 1. Januar 2024 nur noch möglich, sofern zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, dazu gehören:

  • die Teilnahme an einem verpflichtenden Beratungsgespräch (unter anderem mit Bezug auf eventuelle steigende C02-Preise)
  • die Nutzung von Gasheizungen, die sich später auf Wasserstoff umrüsten lassen
  • wenn keine kommunale Wärmeplanung geplant ist (bei Wärmeplanung ohne Wasserstoffnetz ist eine Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan erforderlich)

Fazit: Neues Heizungsgesetz leitet den Umstieg zum klimaneutralen Heizen ein

Mit dem Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im September 2023 ebnet die Bundesregierung den Weg zum klimaneutralen Heizen. Das neue Heizungsgesetz bringt viele Änderungen für Eigentümer mit sich: Heizungsmodernisierungen und der Umstieg auf erneuerbare Energien sollen für ein effizienteres und nachhaltigeres Heizen in Deutschland sorgen. Das neue Heizungsgesetz tritt ab Januar 2024 in Kraft, es sind jedoch längere Übergangsfristen und verschiedene staatliche Förderungen für Eigentümer vorgesehen.

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